Was ist ein Stadtjäger?

Der Stadtjäger

„Jedes Wildtier hat seine Daseinsberechtigung.
Versuchen wir also lieber zu verstehen, anstatt zu verteufeln.“

Ein Stadtjäger ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Probleme mit Wildtieren im urbanen Raum, also in bewohnten Gebieten geht. An ihn können Sie sich wenden. Er kennt sich mit Wildtieren aus, wird je nach Sachlage beurteilen, und steht eng mit dem Wildtierbeauftragten der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Ostalbkreis in Verbindung. Gemeinsam finden sie heraus, wie Ihnen am besten geholfen werden kann. Häufig sind Ortstermine nötig, damit der Stadtjäger sich ein Bild des vorliegenden Konfliktes machen kann. Seine wichtigsten Werkzeuge sind dabei erst einmal Augen und Ohren (und manchmal auch die Nase). Wichtig ist dabei, zu verstehen, dass der Stadtjäger immer auch Vermittler zwischen den Parteien, also Ihnen und den betreffenden Wildtieren ist. Auch wenn der Stadtjäger unter anderem über genau denselben fundierten, jagdlichen Hintergrund wie „der klassische Jäger“ verfügt, ist er in dieser Position kein Jäger im eigentlichen Sinne, wie der Begriff „StadtJÄGER“ vielleicht erst einmal vermuten lässt. Er pirscht nicht durch Straßen und Gärten um zu jagen sondern kommt nur dann, wenn er von Ihnen gerufen wird. Er beurteilt die Situation und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen Ansätze, die zur Lösung Ihres Problems führen. Dabei wird abgewogen, wie schwer der Konflikt wiegt:
Ein vom Reh angeknabberter Rosenbusch wiegt anders als ein von Waschbär oder Marder zerlegter Dachstuhl. Ein Fuchs, der in der Dämmerung durch den Garten schnürt (so nennt man das) und Schuhe „klaut“ wiegt anders als ein leergeräumter Hühnerstall.
In jedem Fall ist dabei zu berücksichtigen, dass Wildtiere lediglich tun, was sie immer tun: Sie leben und überleben. Wo immer sie einen adäquaten Lebensraum vorfinden, werden sie ihn nutzen, vor allem, wenn er ihnen bewusst oder unbewust geschaffen wird. Und hier kommen SIE ins Spiel, denn es gilt zu verstehen, was für Wildtiere ein Lebensraum ist.
Inwieweit unterscheidet sich für ein Wildtier eine Wiese mit kleinem See und hohen von Höhlen durchzogenen Felsblöcken von einem Hausgarten mit Teich nebst Haus mit offenen Fenstern? Prinzipiell gar nicht. Unverschlossene Mülltonnen, Nahrungsmittel auf Komposthäufen, frei zugängliches Tierfutter und herumliegendes Fallobst sind schlicht Nahrungsquellen und der Gartenteich bietet das dringend benötigte Wasser, das in zunehmend heißer werdenden Sommern in freier Natur immer knapper wird.
Versuchen wir also lieber zu verstehen, anstatt zu verteufeln.
Und ... ein Stadtjäger ist auch kein „Schädlingsbekämpfer“ - für diesesn Job gibt es andere Fachleute.

Die rechtliche Seite beschreibt die Aufgaben dezidiert:
[...] Stadtjägerinnen und Stadtjäger haben die Aufgabe, Eintümerinnen, Eigentümer oder Nutzungsberechtigte [...] in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere [...] in Siedlungsbereichen [...] zu beraten und zu unterstützen; sie arbeiten mit den Wildtierbeauftragten [...] zusammen.
(Auszug JWMG, § 13a, Abs. 1)

Mit der Anerkennung [...] erteilt die zuständige Jagdbehörde die Erlaubnis, im Rahmen der Einsetzung mit Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer [...] die Jagd [...] auszuüben sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist.
(Auszug JWMG, § 13a, Abs. 2)

Um Stadtjägerinnen und Stadtjäger auf die speziellen Anforderungen des urbanen Wildtiermanagements vorzubereiten, wurden eigens Ausbildungsinhalte festgelegt, da die Stadtjagd sehr wenig mit der klassischen Jagd in Wald und Flur gemein hat. Der Stadtjäger ist ein fachkundiger Berater, der über Kommunikation und Prävention versucht, die ihm gestellten Aufgaben zu bewältigen. Jagdliche Mittel kommen erst dann zu Einsatz, wenn präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen. Ein Schlüssel zur Lösungsfindung liegt in der speziellen Ausbildung und der Aneignung von sozialwissenschaftlichen, wildbiologischen und und rechtlichen Kenntnissen sowie jagdpraktischer Fertigkeiten.
(§ 19 DVO JWMG)